Reisebedingungen
1. Abschluss eines Reisevertrages.
1.1. Mit der Reiseanmeldung bieten Sie
der INTRA EXPRESS Hobby- und Studienreisen GmbH (im Folgenden mit
INTRA EXPRESS abgekürzt) den Abschluss eines Reisevertrages
verbindlich an. Die Reiseanmeldung muss in schriftlicher Form
erfolgen.
1.2. Der Vertrag kommt mit der Annahme
(Reisebestätigung) durch INTRA EXPRESS zustande.
1.3. Weicht der Inhalt der
Reisebestätigung vom Inhalt Ihrer Anmeldung ab, müssen Sie
dem Reisevertrag auf dieser Basis selbstverständlich nicht
zustimmen. Wenn Sie nicht innerhalb einer Frist von 10 Tagen von
Ihrem Ablehnungsrecht Gebrauch machen, wird aber der abweichende
Inhalt der Reisebestätigung für Sie und für INTRA
EXPRESS verbindlich.
2. Bezahlung.
Sofort nach Reisebestätigung wird
eine Anzahlung in Höhe von 10 % des Reisepreises, maximal jedoch
€ 260,--, fällig. Die Restzahlung wird 30 Tage vor dem
Abreisetermin fällig. Verspäteter Zahlungseingang
berechtigt INTRA EXPRESS, vom Reisevertrag zurückzutreten und
Stornogebühren gemäß Punkt 6 dieser Reisebedingungen
zu verlangen.
3. Leistungen.
Für Art und Umfang der
vertraglichen Leistungen ist ausschließlich die
Reiseausschreibung durch INTRA EXPRESS verbindlich. Abänderungen
und Nebenabreden bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der schriftlichen
Bestätigung.
4. Leistungs- und Preisänderungen.
4.1. Leistungsänderungen.
Abweichungen einzelner Reiseleistungen vom vereinbarten Inhalt des
Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und nicht
von INTRA EXPRESS wider Treu und Glauben herbeigeführt werden,
sind zulässig, soweit Sie den Gesamtzuschnitt der gebuchten
Reise nicht beeinträchtigen.
4.2. Preisänderungen. Liegt der
Reisebeginn später als 4 Monate nach Abschluss des
Reisevertrages, so ist INTRA EXPRESS bis drei Wochen vor Reisetermin
berechtigt, eine Preiserhöhung vorzunehmen, wenn diese auf
Umständen beruht, die erst nach Vertragsabschluß
eingetreten sind und nicht vorhersehbar waren (Preiserhöhungen
der Leistungsträger wie z.B. Flug- und Bahngesellschaften,
Änderung der Wechselkurse, Steuern oder Gebühren). Erhöht
sich dadurch der Reisepreis um mehr als 5 %, so haben Sie das Recht,
innerhalb von zehn Tagen, nachdem Ihnen INTRA EXPRESS die
Preiserhöhung mitgeteilt hat, ohne Zahlung von Stornogebühren
von der Reise zurückzutreten.
5. Nicht in Anspruch genommene
Leistungen.
Nehmen Sie Reiseleistungen ganz (z.B.
durch Nichterscheinen zum Reisetermin) oder teilweise nicht in
Anspruch, kommt eine Erstattung des Gegenwertes nur dann in Betracht,
wenn INTRA EXPRESS dadurch Aufwendungen erspart werden. Für
nicht in Anspruch genommene Teilleistungen wie einzelne Mahlzeiten,
Transfers, Zustieg unterwegs statt am Abfahrtsort oder einzelne
Ausflüge ist eine Erstattung grundsätzlich ausgeschlossen.
Ebenso ist keine Erstattung möglich, wenn dieser gesetzliche
oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
6. Rücktritt und Kündigung
durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen.
6.1. Rücktritt Sie können
jederzeit vor Reisebeginn durch schriftliche Erklärung an INTRA
EXPRESS von der Reise zurücktreten. Ihre Rücktrittserklärung
wird wirksam am Tag des Eingangs bei INTRA EXPRESS. Im Falle Ihres
Rücktritts kann INTRA EXPRESS eine angemessene Entschädigung
verlangen, bei der die gewöhnlich ersparten Aufwendungen
berücksichtigt werden. Sofern in der Reiseausschreibung nicht
anders vermerkt, werden folgende pauschalierte Rücktrittsgebühren
(Stornogebühren) pro Person in Rechnung gestellt: Bei Rücktritt
bis zum 60. Tag vor Reisebeginn € 26,--, vom 59.-31. Tag vor
Reisebeginn 10 % des Reisepreises, vom 30.-22. Tag vor Reisebeginn 20
% des Reisepreises, vom 21.-15. Tag vor Reisebeginn 40 % des
Reisepreises, ab 14. Tag vor Reisebeginn 50 % des Reisepreises.
Sollten Sie Ihre Reise ohne vorherige Rücktrittserklärung
nicht antreten, verfällt der volle Reisepreis, sofern INTRA
EXPRESS nicht Aufwendungen erspart werden (gemäß Absatz
5.).
6.2. Umbuchungen. Änderungen des
Reisevertrages durch Sie (Umbuchungen) können als Rücktritt
vom Reisevertrag betrachtet werden und berechtigen INTRA EXPRESS, die
unter Absatz 6.1. genannten Gebühren zu berechnen.
6.3. Ersatzpersonen. Kann ein
angemeldeter Teilnehmer an einer Reise nicht teilnehmen und stellt
statt seiner eine Ersatzperson, die zu den gleichen Bedingungen statt
seiner an der Reise teilnimmt, fallen keine Stornogebühren an,
sondern INTRA EXPRESS erhebt lediglich eine Umbuchungsgebühr in
Höhe von € 26,--. Voraussetzung ist, dass der Teilnahme der
Ersatzperson an der Reise keine gesetzlichen Vorschriften oder
behördlichen Anordnungen entgegenstehen (z. B. Visumpflicht) und
dass die Ersatzperson möglichen besonderen Reiseerfordernissen
genügt.
7. Rücktritt und Kündigung
durch den Reiseveranstalter
7.1. Nichterreichen der
Mindestteilnehmerzahl. Wird die in der Reiseausschreibung genannte
Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, ist INTRA EXPRESS berechtigt,
bis spätestens eine Woche nach dem ebenfalls in der
Reiseausschreibung genannten Anmeldeschlusstermin die Reise
abzusagen. Bereits geleistete Zahlungen für die Reise werden
Ihnen umgehend und ohne Abzug erstattet, darüber hinausgehende
Ansprüche bestehen nicht.
7.2. Höhere Gewalt und
unvorhergesehene Ereignisse. Kann eine Reise aus Gründen, die
außerhalb der Einwirkungsmöglichkeiten von INTRA EXPRESS
liegen, nicht durchgeführt werden (Z.B. Krieg, Streik, Epidemie,
Unruhen, Naturkatastrophen, behördliche Anordnungen), so ist
INTRA EXPRESS ohne Einhaltung einer Frist berechtigt, eine Reise
abzusagen. Bereits geleistete Zahlungen für die Reise werden
Ihnen umgehend erstattet, darüber hinausgehende Ansprüche
bestehen nicht.
7.3. Vertragswidriges Verhalten des
Kunden. Wenn Sie die Durchführung einer Reise trotz Abmahnung
nachhaltig stören oder sich sonst in erheblicher Weise
vertragswidrig verhalten, kann INTRA EXPRESS ohne Einhaltung einer
Frist vom Reisevertrag zurücktreten. In diesem Falle ist INTRA
EXPRESS berechtigt, Ihnen Rücktrittsgebühren gemäß
Absatz 6 in Rechnung zu stellen.
8. Haftung des Reiseveranstalters.
8.1. Haftung INTRA EXPRESS haftet im
Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die
gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und
Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der
Leistungsbeschreibungen, die ordnungsgemäße Erbringung der
vertraglich vereinbarten Reiseleistungen sowie für Verschulden
der mit der Leistungserbringung betrauten Personen.
8.2. Haftungsausschlüsse. INTRA
EXPRESS haftet nicht für die Beeinträchtigung der Reise
durch Krieg, Streik, Epidemie, Unruhen, Naturkatastrophen,
behördliche Anordnungen.
8.3. Abhilfe. Wird eine Reiseleistung
nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht, so können
Sie innerhalb angemessener Zeit Abhilfe verlangen. INTRA EXPRESS kann
die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen
Aufwand erfordert. INTRA EXPRESS kann auch in der Weise Abhilfe
schaffen, daß es eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt.
8.4 Herabsetzung des Reisepreises. Für
die Dauer einer nicht vertragsmäßigen Erbringung der
Reiseleistungen können Sie eine entsprechende Herabsetzung des
Reisepreises verlangen (Minderung).
8.5. Aufhebung des Reisevertrages.
Leistet INTRA EXPRESS nicht innerhalb angemessener Frist Abhilfe und
wird infolge der Nichterbringung oder nicht vertragsgemäßer
Erbringung der Reiseleistungen die Durchführung der Reise
erheblich beeinträchtigt, so können Sie durch schriftliche
Erklärung an INTRA EXPRESS den Reisevertrag kündigen und
behalten den Anspruch auf Rückführung. Sie schulden INTRA
EXPRESS in diesem Falle den auf die in Anspruch genommenen Leistungen
entfallenden Anteil des Reisepreises.
8.6. Schadenersatz. Sofern ein Umstand,
der zur Mangelhaftigkeit der Reise führte, durch INTRA EXPRESS
verschuldet wurde, können Sie Schadenersatz verlangen.
8.7. Haftungsbeschränkung. Die
Haftung von INTRA EXPRESS ist auf die dreifache Höhe des
Reisepreises beschränkt, a) soweit ein Schaden des Reisenden
weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt
wurde. b) soweit INTRA EXPRESS für einen dem Reisenden
entstandenen Schaden allein durch Verschulden eines Leistungsträgers
verantwortlich ist. Die Haftung von INTRA EXPRESS ist ausgeschlossen
oder beschränkt, sofern aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die
auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen
anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder
beschränkt ist (z.B. die Haftung des vertraglichen
Luftfrachtführers und der Eisenbahngesellschaften).
8.8. Mitwirkungspflicht des Reisenden.
Sie sind verpflichtet, bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen
alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zur Behebung einer Störung
beizutragen und den evtl. entstehenden Schaden möglichst gering
zu halten. Insbesondere sind Sie verpflichtet, Beanstandungen
unverzüglich der Reiseleitung zur Kenntnis zu geben und sich
dies, falls keine für Sie zufriedenstellende Abhilfe möglich
ist, schriftlich bestätigen zu lassen. Unterlassen Sie es
schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf
Minderung nicht ein.
8.9. INTRA EXPRESS als Reisemittler.
Bei Reisen, die INTRA EXPRESS lediglich
vermittelt, d.h. bei denen in der Reiseausschreibung ein anderes
Unternehmen als Reiseveranstalter genannt ist, beschränkt sich
die Haftung der INTRA EXPRESS lediglich auf Fehler bei der
Vermittlung der Reise.
9. Ausschluss von Ansprüchen und
Verjährung.
Ansprüche wegen nicht
vertragsgemäßer Erbringung einer Reise verjähren,
sofern sie nicht innerhalb eines Monats nach vertragsgemäßer
Beendigung der Reise schriftlich gegenüber INTRA EXPRESS geltend
gemacht werden.
10. Behördliche Vorschriften.
Für die Einhaltung der Pass-,
Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften ist der Reisende
selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die sich aus der
Nichtbeachtung dieser Vorschriften ergeben, gehen zu seinen Lasten.
Bei Zurückweisung des Reisenden durch Behörden im In- oder
Ausland haftet INTRA EXPRESS nicht.
11. Schlussbestimmungen.
11.1. Diese Reise- und
Zahlungsbedingungen gelten ab 1.12.2001. Gerichtsstand für
Klagen gegen INTRA EXPRESS ist Berlin-Tempelhof. Deutsches Recht ist
anwendbar.
11.2. Alle personenbezogenen Daten, die
INTRA EXPRESS zur Verfügung gestellt werden, sind gemäß
Bundesdatenschutzgesetz gegen missbräuchliche Verwendung
geschützt.
11.3. Sollte eine der vorstehenden
Bestimmungen unwirksam sein oder werden, hat dies nicht die
Unwirksamkeit der übrigen Bestimmungen und des Reisevertrages
zur Folge.
12. Reiseveranstalter:
INTRA EXPRESS Hobby- und Studienreisen
GmbH, Burgherrenstr. 2, D-12101 Berlin,
Telefon 030/785 33 91, Telefax 030/785
92 08,
Internet: http://www.intraexpress.de,
Email intraex@t-online.de.
(Stand 1.12.2001)